Einzel-Integration (EZI)
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit an der Kopernikusschule ist die sonderpädagogische Förderung von Schülern mit Förderbedarf in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen an verschiedenen Regelschulen im Bereich der Sekundarstufe I. Die Schüler verbleiben in ihrem schulischen Umfeld und erhalten eine zusätzliche Förderung durch einen Sonderpädagogen der Kopernikusschule.
Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schüler, um damit langfristig einen erfolgreichen Schulbesuch an der Regelschule zu sichern.
Dabei spielt die Einbeziehung und Beteiligung aller Interaktionspartner (Lehrer, Schüler, Eltern oder Erziehungsberechtigte, Sonderpädagoge, Klassengemeinschaft, Schulleitung und Kollegium sowie außerschulische Hilfen) eine wesentliche Rolle, da sie über vielfältige Ressourcen zur Unterstützung des individuellen Förderprozesses verfügen.
Für die Durchführung einer ambulanten sonderpädagogischen Förderung an einer Regelschule werden durch das Schulamt oder die Bezirksregierung bestimmte Rahmenbedingungen gesetzt:
Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) mit anschließender Entscheidung von Schulamt oder Bezirksregierung über den Förderbedarf, den Förderort und den Umfang der Förderung.
Abordnung einer Lehrkraft der Kopernikusschule mit der festgesetzten Stundenzahl an die jeweilige Regelschule zur Durchführung der Förderung.
Regelmäßige Förderplanung mit entsprechender Dokumentation und Beendigung der ambulanten Förderung, wenn kein Förderbedarf mehr besteht oder dem Förderbedarf durch eine Einzelintegration nicht entsprochen werden kann.